Begriffsklärung

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person (bei minderjährigen Personen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten) und jede juristische Person werden.

Für die Mitgliedschaft gibt es verschiedene Varianten:

  • Ordentliche Mitgliedschaft | Natürliche Personen = Mitglied
    Person, die den Verein aktiv unterstützt bspw. bei Planungen, Vorbereitungen, Veranstaltungen
  • Fördermitgliedschaft | Natürliche oder juristische Personen = Fördermitglied
    Person, die den Verein vor allem durch Mitgliedsbeiträge unterstützt
  • Ehrenmitgliedschaft | Natürliche Personen = Ehrenmitglied
    Person, die sich im Sinne der Vereinsziele verdient gemacht hat

Wichtige Dokumente: